Das Ingenieurbüro für Arbeitssicherheit für Landwirtschaft (IAL) bietet Ihnen nach § 6 Arbeitssicherheitsgesetz folgende Dienstleistungen an:
1.) Hilfestellung und Beratung des Unternehmers bei der Planung, Organisation, Durchführung und Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung nach § 6 ArbSchGes unter Berücksichtigung der: - Betriebssicherheitsverordnung - Gefahrstoffverordnung - Biostoffverordnung - Arbeitsstättenverordnung - Verordnung zur arbeitsmedizin. Vorsorge - Vorschriften der landwirtschaftlichen und gewerblichen BG‘n
2.) Hilfestellung bei der Erstellung des Gefahrstoffkatasters nach § 7 und § 14 Gefahrstoffverordnung (Umgang, Kennzeichnung, Einstufung), 3.) Auswahl und Erprobung von PSA, Kontrolle der richtigen Benutzung der PSA, 4.) Regelmäßige sicherheitstechnische Begehung der Betriebsteile und Dokumentation der Mängel, Vorschläge zu geeigneten Maßnahmen zur Mängelbeseitigung, 5.) Erstellung von Betriebsanweisungen,
6.) Beratung des Arbeitgebers bei der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufes, der Arbeitsumgebung und in sonstigen Fragen der Ergonomie, 7.) Beratung zu Maßnahmen zur Unfallvermeidung, Untersuchung von Ursachen bei Arbeitsunfällen, 8.) Regelmäßige Schulung und Unterweisung der Führungskräfte und Mitarbeiter zu sicherheitsrelevanten Themen (Arbeitsschutzunterweisungen nach §12 ArbSchGes), 9.) Teilnahme an Begehungen und Revisionen von Berufsgenossenschaft und staatlicher Arbeitsschutzbehörden 10.) Organistation von In-House-Schulungen (durch Verkehrswacht, Honorar-Moderatoren und BG) zu den Themen Straßenverkehr (allgemeiner Straßenverkehr) Erste-Hilfe, Biogas, Rechtsfragen, Umgang mit Feuerlöschern, Gefahrstoffeinsatz, Schweißen, Umgang mit Flurförderfahrzeugen, Hebezeugen, Radladern u.v.m.
11.) Durchführung von lof-Schulungen (landwirtschaftlicher Straßenverkehr)
12.) Prüfungen von Leitern und Tritten nach BetriebssicherheitsVO