Dienstleistungen


Das Ingenieurbüro für Arbeitssicherheit für Landwirtschaft (IAL) bietet Ihnen nach § 6 Arbeitssicherheitsgesetz folgende Dienstleistungen an:

 1.) Hilfestellung und Beratung des Unternehmers bei der Planung, Organisation, Durchführung und Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung nach § 6 ArbSchGes unter Berücksichtigung der:
 
      -  Betriebssicherheitsverordnung
 
      -  Gefahrstoffverordnung
 
      -  Biostoffverordnung
 
      -  Arbeitsstättenverordnung
 
      -  Verordnung zur arbeitsmedizin. Vorsorge
 
      -  Vorschriften der landwirtschaftlichen  und gewerblichen BG‘n

 2.) Hilfestellung bei der Erstellung des Gefahrstoffkatasters nach § 7 und § 14
      Gefahrstoffverordnung (Umgang, Kennzeichnung, Einstufung),
 
 3.) Auswahl und Erprobung von PSA, Kontrolle der richtigen Benutzung der
      PSA,
 
 4.) Regelmäßige sicherheitstechnische Begehung der Betriebsteile und Dokumentation der
      Mängel, Vorschläge zu geeigneten Maßnahmen zur Mängelbeseitigung,
 
 5.) Erstellung von Betriebsanweisungen,

 6.) Beratung des Arbeitgebers bei der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufes, der
      Arbeitsumgebung und in sonstigen Fragen der Ergonomie,
 
 7.) Beratung zu Maßnahmen zur Unfallvermeidung, Untersuchung von Ursachen bei
      Arbeitsunfällen,
 
 8.) Regelmäßige Schulung und Unterweisung der Führungskräfte und Mitarbeiter zu 
      sicherheitsrelevanten Themen (Arbeitsschutzunterweisungen nach §12 ArbSchGes),
 
 9.) Teilnahme an Begehungen und Revisionen von Berufsgenossenschaft und staatlicher Arbeitsschutzbehörden
 
10.) Organistation von In-House-Schulungen (durch Verkehrswacht, Honorar-Moderatoren und
        BG) zu den Themen Straßenverkehr (allgemeiner Straßenverkehr) Erste-Hilfe, Biogas,
       Rechtsfragen, Umgang mit Feuerlöschern, Gefahrstoffeinsatz, Schweißen, Umgang mit
       Flurförderfahrzeugen, Hebezeugen, Radladern  u.v.m.

11.) Durchführung von lof-Schulungen (landwirtschaftlicher Straßenverkehr)

12.) Prüfungen von Leitern und Tritten nach BetriebssicherheitsVO



"Arbeitsschutz ist wie ständig Staub wischen"